Ab September 2019 ist die erste Verbrennungsanlage in Griechenland eine Tatsache. Nach jahrzehntelangen Bemühungen, Gesetzesänderungen und Reibungen erfüllt unser Land internationale Standards und internationale Konventionen und unterstützt nun aktiv das Recht, die posthume Behandlung des eingeäscherten menschlichen Körpers zu wählen.
Im ersten Betriebsjahr der Verbrennungsanlage Ritsonas entschieden sich etwa 1.000 Menschen für die Einäscherung. In der Christenheit liegen die Verbrennungsraten bei über 50 %. Im vergangenen Jahr in Amerika erreichte der Prozentsatz 53 %. In England beträgt der Anteil 80 %, in Deutschland 63 % und in Tschechien 80 %.
Hauptgründe für die Bevorzugung der Einäscherung sind die Vermeidung des langen Wartens auf die kirchliche Bestattung und die Nichtbeseitigung von Gräbern direkt von den städtischen Friedhöfen.
Die Wahl der Einäscherung vermeidet auch, dass die Familien der Toten in Zukunft negative Emotionen erfahren, die durch den Anblick der Knochen oder die unvollständige Verwesung des Körpers verursacht werden, und entlastet gleichermaßen von der obligatorischen Exhumierung und den Kosten für die Bauunterhaltung des Grabes. Bemerkenswert ist, dass das Risiko einer Belastung der Umwelt (Land und Grundwasserleiter) von Friedhöfen minimiert wird, die meisten von ihnen liegen im Siedlungsgefüge der Städte.